Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge und deren Durchführung sowie für zukünftige Aufträge, welche der Auftraggeber racing-pictures.de erteilt und deren Durchführung.
§ 2 Vertragsgegenstand
Für den Inhalt und den Umfang der vom racing-pictures.de zu erbringenden Leistungen ist ausschließlich der jeweilige Einzelvertrag maßgeblich, soweit sich dazu nicht aus diesen AGB bereits etwas ergibt.
§ 3 Angebot
racing-pictures.de unterbreitet dem Interessenten sein Angebot grundsätzlich in Form eines Vorschlags, in dem die zu ihrer Erfüllung zu erbringende Leistung, der Zeitbedarf sowie die zu zahlende Vergütung angegeben sind.
Der Interessent erhält den Vorschlag ausschließlich zur Entscheidung über die Auftragsvergabe des angebotenen Projektes. Sein Inhalt darf, wenn nichts anderes vereinbart ist, nur im gegenseitigen Einvernehmen ganz oder teilweise veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.
Soll racing-pictures.de ein Angebot abgeben, das über den Umfang eines Rahmenvorschlags hinausgeht, teilt es dem Interessenten vor Ausarbeitung des Projektvorschlages mit, in welchem Umfang die Zusatzarbeit erforderlich wird und welches Honorar hierfür zu entrichten ist. Das angegebene Honorar kann verlangt werden, wenn der Interessent trotz entsprechender Hinweise und Einräumung einer angemessenen Äußerungsfrist nicht widersprochen hat.
Die Exklusivität für bestimmte Produktfelder oder Sparten kann racing-pictures.de nicht gewährleisten, es sei denn, sie wird in Textform vereinbart. Soweit Exklusivität vereinbart wird, sind ihre Dauer und ein gegebenenfalls zusätzlich zu berechnendes Honorar festzulegen.
Änderungen des Auftrags nach Vertragsabschluss bedürfen einer Bestätigung in Textform von racing-pictures.de.
§ 4 Vergütung
Die im Vorschlag genannte Vergütung umfasst grundsätzlich alle von racing-pictures.de im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags im Vorschlag angebotenen Leistungen. Für darüber hinausgehende, vom Auftraggeber gewünschte Leistungen kann racing-pictures.de eine zusätzliche Vergütung verlangen.
Mehrkosten, die von racing-pictures.de nicht zu vertreten sind, und Mehrkosten, die von racing-pictures.de bei Auftragserteilung trotz gebotener Sorgfalt nicht voraussehbar waren (z.B. aufwändige Korrekturarbeiten), können gesondert in Rechnung gestellt werden, wenn sie an einen sachlich berechtigten Grund anknüpfen und für den Auftraggeber klar erkennbar und hinreichend bestimmt sind. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber diese Kosten nicht zu vertreten hat. Änderungen des Auftragsvolumens nach Vertragsabschluss bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
Die vereinbarte Vergütung dient zur Finanzierung der Durchführung des jeweiligen Projektes. Deswegen ist jeweils die Hälfte der vereinbarten Vergütung zuzüglich der eventuell anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer bei Auftragserteilung und bei Abschluss des Projektes fällig, sofern die Parteien keine andere Zahlungsregelung treffen.
Die Vergütung ist ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungsstellung zahlbar. Im Fall von Zahlungsverzug ist racing-pictures.de berechtigt, Verzugszinsen nach §288 ff. BGB zu verlangen. racing-pictures.de behält sich im Fall säumiger Zahlungen auch das Recht vor, die Leistungen zurückzubehalten.
Die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen ist dem Auftraggeber nur gestattet, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder bereits rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind.
§ 5 Auftragsdurchführung
Stellt sich nach Auftragserteilung heraus, dass ein Projekt aus besonderen Gründen, die weder der Auftraggeber noch racing-pictures.de vorhersehen konnten und zu vertreten haben, nicht durchgeführt werden kann, informiert racing-pictures.de unverzüglich den Auftraggeber. Finden beide Vertragsparteien keine Lösung des Problems, ist racing-pictures.de berechtigt, den Auftrag wegen Undurchführbarkeit zurückzugeben.
racing-pictures.de ist es gestattet, zur Erfüllung seiner Aufgaben aus dem Auftrag Unteraufträge innerhalb und außerhalb der eigenen Organisation zu vergeben. Wenn Unteraufträge außerhalb der eigenen Organisation vergeben werden sollen, teilt racing-pictures.de dieses dem Auftraggeber sobald als möglich vorher mit. Auf Anforderung des Auftraggebers ist ihm die Identität dieser Unterauftragnehmer mitzuteilen.
racing-pictures.de sichert zu, dass bei der Vergabe von Unteraufträgen die erforderliche Vertraulichkeit gewahrt und die gesetzlichen Vorgaben, wie z.B. der Datenschutz, eingehalten werden.
Wenn der Auftraggeber einen bestimmten Unterauftragnehmer fordert, haftet racing-pictures.de nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität dessen Arbeit, es sei denn, es liegt eine Pflichtverletzung seitens racing-pictures.de im Sinne von § 7, Abs. 4 vor.
§ 6 Urheberrechte, Nutzungsrechte, Genehmigungen
Der Auftraggeber erwirbt nach vollständiger Vergütung die vereinbarten Nutzungsrechte an den erworbenen Medien. Das Urheberrecht verbleibt bei racing-pictures.de. Bei Bildwerken können folgende Nutzungsrechte erworben werden:
Private Nutzung: Eine private Nutzung liegt dann vor, wenn die Nutzung ausschließlich für private, nichtwerbliche Zwecke erfolgt, z.B. Bildabzüge für Zuhause, private Webseiten, persönliche Social-Media-Accounts ohne werblichen Zweck (wie z. B. Sportler- oder Künstlerseiten).
Redaktionelle Nutzung: Eine redaktionelle Nutzung sind journalistische, nicht werbende Inhalte, B. in Zeitungen, Zeitschriften, auf Blogs oder im Fernsehen (auch in Nachrichtensendungen), also Inhalte, die nicht den Auftrag haben, eine Werbebotschaft an Zielgruppen zu übermitteln, sondern über relevante Themen & Ereignisse von öffentlichem oder spezialisiertem Interesse zu informieren.
Kommerzielle Nutzung: Kommerzielle Nutzung ist jede Art der werblichen Bildnutzung, z.B. Anzeigen, Newsletter, Flyer, Autogrammkarten, Sportler- oder Firmenwebseiten (inkl. Social-Media-Seiten), also wo das Bildwerk wesentlicher Teil des absatzorientierten Formats ist, welches darauf ausgelegt ist, Produkte und Dienstleistungen zu verkaufen oder Ereignisse / Anbieter zu bewerben.
Bei exklusiv erstellten Medien behält sich racing-pictures.de das Recht vor, diese vollständig oder auszugsweise zu Werbezwecken zu nutzen.
Bei Veröffentlichungen von Bildwerken ist vom Auftraggeber lt. §63 UrhG eine ordnungsgemäße Quellenangabe zu erstellen. Sollte dies, egal ob vorsätzlich oder fahrlässig, nicht geschehen, behält sich racing-pictures.de das Recht vor, einen Honoraraufschlag von 100 (einhundert) Prozent auf die veröffentlichten Bildwerke zu erheben.
Jegliche Änderung von Urheberrechts- und/oder Autorenangaben (Bild-Metadaten) ist verboten. Im Falle einer Zuwiderhandlung behält sich racing-pictures.de das Recht vor, Schadenersatz einzufordern.
Der Auftraggeber muss für alle von ihm zur Verfügung gestellten Materialien (z.B. Bilder, Videomaterial) Urheber- oder Nutzungsrechte besitzen oder diese erworben haben. racing-pictures.de haftet nicht für Ansprüche durch Dritte, wenn der Auftraggeber keine Urheber- oder Nutzungsrechte für die von ihm zur Verfügung gestellten Materialien besitzt.
Falls racing-pictures.de Nutzungsrechte für Materialien erwerben muss, werden dieses gesondert in Rechnung gestellt.
Falls für ein Projekt besondere Rechte nötig sind (z.B. Akkreditierungen, Drehgenehmigungen), sind diese durch den Auftraggeber zu beschaffen und zur Verfügung zu stellen. Eventuelle Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
Die Haftung von racing-pictures.de und Mängelansprüche des Auftraggebers richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. racing-pictures.de gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages. Gewährleistungsansprüche bestehen bei offensichtlichen Mängeln nur dann, wenn der Auftraggeber diese zwei Wochen nach Erhalt in Textform racing-pictures.de gegenüber rügt. Bei nicht offensichtlichen Mängeln gilt diese Frist ab Kenntnisnahme des Mangels, spätestens jedoch nach drei Monaten.
racing-pictures.de steht nicht dafür ein, dass die gelieferten Leistungen und/oder Medien vom Auftraggeber in einer bestimmten Weise kaufmännisch verwertet werden können.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen racing-pictures.de oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bestehen nur bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, einer vertragswesentlichen Pflicht oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch das racing-pictures.de, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
Bei durch fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursachten Schäden haftet racing-pictures.de nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden. Die Höhe des Schadenersatzes ist dabei auf die Gesamthöhe der vereinbarten Nettovergütung des jeweiligen Einzelauftrags beschränkt. Der Ersatz von mittelbaren Schäden und unvorhersehbaren Folgeschäden ist ausgeschlossen.
racing-pictures.de haftet nicht für Schäden oder Mängel, die durch Dienstleistungen oder Produkte Dritter hervorgerufen werden (z. B. fehlerhafte oder unsichere Software von Drittanbietern).
Sofern der Auftraggeber wegen angeblicher Pflichtverletzungen von racing-pictures.de in Anspruch genommen wird und der Auftraggeber bei racing-pictures.de regressieren möchte, ist racing-pictures.de frühestmöglich zu informieren. racing-pictures.de ist berechtigt, den Rechtsstreit zu führen oder zu betreuen. Dieses Recht lässt die Verteidigungsrechte des Auftraggebers unberührt.
§ 8 Verzug
Gerät der Auftraggeber mit der Erteilung der für die Durchführung des Auftrages notwendigen Informationen oder mit dem zur Verfügung stellen der dafür erforderlichen Unterlagen in Verzug, ist racing-pictures.de nicht verpflichtet, vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen einzuhalten. Kommt der Auftraggeber trotz angemessener Nachfristsetzung durch racing-pictures.de der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten nicht nach, ist racing-pictures.de berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen.
Bei verspäteter Lieferung haftet racing-pictures.de nur bei Verzug. Schadensersatzansprüche kann der Auftraggeber nur nach Maßgabe der §7 geltend machen.
Bei Nichteinhaltung vereinbarter Lieferfristen oder Leistungen durch Verzögerung aufgrund höherer Gewalt, Aufruhr, Streik, hoheitlicher Maßnahmen, Aussperrung oder von racing-pictures.de nicht zu vertretender Betriebsstörungen auch bei einem Subunternehmer verlängert sich die Leistungszeit um den Zeitraum bis zur Behebung der Störung. Beginn und Ende der Störung teilt racing-pictures.de dem Auftraggeber mit. Bei dauerhaften Betriebsstörungen durch höhere Gewalt oder von racing-pictures.de nicht zu vertretenden dauerhaften Betriebsstörungen hat racing-pictures.de das Recht, unter Ausschluss jedweder Ersatzansprüche das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen.
§ 9 Widerruf
Beim Verkauf von digitalen Inhalten (z.B. Download von Bilddateien) ist das Recht zum Widerruf des Auftrages bei Fernabsatzverträgen ist gemäß § 356 Abs. 5 BGB ausgeschlossen. Der Kunde wird vor Abschluss des Kaufvertrages davon Kenntnis gesetzt und muss diesem zustimmen.
Beim Verkauf von physischen Medien (z.B. Fotoabzüge, DVD's) ist das Recht zum Widerruf des Auftrages bei Fernabsatzverträgen ist gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen, da die erstellten Fotoprodukte nach Wünschen und Angaben des Bestellers angefertigt werden und auf seine persönlichen Bedürfnisse produziert und zugeschnitten sind.
§ 10 Online-Streitbeilegung nach § 36 ff. VSBG
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie im Impressum.
§ 11 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn die Parteien Kaufleute sind, der Sitz von racing-pictures.de.
Für die Vertragsbeziehung zwischen racing-pictures.de und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.